Eins vorweg:
Auf dieser Seite geht es nicht um die Spielgeräte im heimischen Garten.
Hier geht es um öffentlich zugängliche Spielplätze, Schulen und Kindergärten.
Ja, es ist möglich Spielgeräte selber zu bauen.
Einige wichtige Fragen für die verantwortlichen Personen sind:
Wer übernimmt die Haftung und die Verantwortung?
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?
Was für Material muss beschafft werden und wo kann man es bekommen?
Wer kann und darf die Geräte selber bauen?
Wer übernimmt die Planung und Leitung des Selbstbaus?
Der Bau der Geräte muss nach DIN EN 1176 erfolgen und mit der Versicherung (meistens die Landesunfallkasse [LUK] bzw. Gemeinde Unfallversicherung [GUV]) abgestimmt werden.
Wenn sie dem Bau zustimmt, übernimmt sie auch die Haftung. Die Verantwortung für den DIN-gerechten Bau der Geräte muss von einem Sachverständigen übernommen werden, der sich mit der DIN EN 1176/ 1177 auskennt. Empfehlenswert ist ein nach DIN 79161 geprüfer "Qualifizierter Spielplatzprüfer".
Die Kosten hängen von der Art des Gerätes und dem Aufbau ab.
Wenn der Aufbau von den Eltern übernommen wird, fallen nur die Materialkosten an.
Am besten eignet sich Holz für den Selbstbau. Es kann aus dem Holzfachhandel bezogen werden.
Der Bau der Geräte kann unter Anleitung von jedem ausgeführt werden. Es kann z.B. eine Elterninitiative geben.
Die Planung muss von einer Person übernommen werden, die sich mit der aktuellen DIN EN 1176 auskennt.
Die Leitung des Gerätebaues kann entweder von der selben Person durchgeführt werden oder z.B. mit einem Aufbauplan an andere Personen übergeben werden.
Bei selbstgebauten Geäten muss keine Prüfung durch den TÜV oder ähnliche Institutionen stattfinden.
Das Gerät muss von einem Sachverständigen abgenommen werden, das kann auch der Planer selbst sein.
Die Abnahme muss in einem Bericht festgehalten werden. Dieser Bericht sollte ebenso wie alle weiteren Prüfberichte der Spielgeräteakte beigefügt werden.