Mitarbeit: Stud.Ing. Christian Böhning, FH Eberswalde
Regelungen der DIN EN 1176-1
Wartung der Spielgeräte
Gerätekennzeichnung von Spielplatzgeräten
Wartung und Kontrolle der Spielgeräte
Hinweise und Normen
Der direkte Kontakt von Holz und Kinderhänden ist auf Spielplätzen etwas ganz Alltägliches, aber daraus entstehende Gefahren sind nicht sofort ersichtlich.
Da Kinder direkten Kontakt zum Holz haben und oft Sachen in den Mund stecken, sollte man bei der Wahl der Hölzer, deren Verarbeitung und insbesondere der verwendeten Holzschutzmittel besondere Vorsicht walten lassen. Viel besser ist es, Holz konstruktiv zu schützen und auf Gifte zu verzichten.
Ein Holzschutz ist nur dann nötig, wenn die gewählte Holzart gegen Pilzbefall wehrlos (nicht resistent) ist. Die Wahl einer ausreichend gegen Pilzbefall resistenten Holzart ist auf dem Spielplatz wichtig, wenn man auf Schutzmaßnahmen verzichten will. Schutzmaßnahmen sind ein konstruktiver oder chemischer Holzschutz. Es gibt danach drei Möglichkeiten Holz am Spielplatz zu verbauen
Die letzte Bauart ist die billigste und die, die uns in der Regel die meisten Schwierigkeiten bereitet.
Die Verarbeitungsregeln und Sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DIN EN 1176/ 1177 und 18034 festgelegt.
Auszugsweise die wichtigsten Regelungen der DIN EN 1176-1:
Die DIN EN 1176 beinhaltet weiterhin Bestimmungen zu Brandschutz, Materialverarbeitung, Unfallschutz sowie zur
Da Spielplatzeinrichtungen nach DIN 68800 Teil 3, den Gefährdungsklassen 3 und 4 zuzuordnen sind, müssen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der verbauten Hölzer ergriffen werden.
konstruktive Maßnahmen | ![]() |
Pfostenschuhe verhindern den direkten und dauerhaften Kontakt mit feuchter Erde |
keine Hölzer mit waagerecht liegenden Flächen einbauen | ||
horizontale Hölzer so einbauen dass keine Risse nach oben zeigen | ||
rissarme, kerngetrennte Hölzer verwenden | ||
Stirnflächen sollten abgeschrägt (noch besser: abgedeckt) sein | ||
Stöße sind mit etwas Luft auszuführen | ![]() |
![]() Durch Verwendung von Pfosten-abdeckungen kann kein Wasser in das Hirnholz eindringen |
Hölzer mit Erdkontakt vermeiden, durch Verwendung von Pfostenschuhen o.ä. | ||
Hölzer mit entsprechenden Dauerhaftigkeitsklassen verwenden | ||
Schraubenverbindungen in das Holz einsenken bzw. vorbohren, sodass keine unnötigen Risse oder Ausbrechungen entstehen | ||
Stauflächen von Wasser durch angeschrägte Flächen vermeiden |
Wo es durch konstruktive Maßnahmen vertretbar ist, sollte generell auf chemischen Holzschutz verzichtet werden.
chemische Schutzmaßnahmen |
Hölzer der Dauerhaftigkeitsklassen 3 bis 5 durch Imprägnierung mit chemischen Holzschutzmitteln behandeln |
es sind ausschließlich sogenannte fixierende wasserbasierte Präparate mit amtlichen Prüfzeichen des DIBt einzusetzen |
es sollten möglichst chromfreie Imprägniersalze verwendet werden |
als Einbringverfahren ist Kesseldrucktränkung anzuwenden |
die behandelten Hölzer sind erst nach der Fixierung auszuliefern |
die Oberflächen der Hölzer sind zuvor von löslichen Rückständen der Imprägniermittel zu befreien |
die Verwendung von Dickschichtlacken (Bootslack u.ä.) sollte vermieden werden, da diese aufsplittern können -Verletzungsgefahr |
Die Verwendung von Carbolineum, arsenhaltigen Holzschutzsalzen, Teerölen und chromhaltigen Holzschutzsalzen als Holzschutzmittel im öffentlichen Bereich sind laut Chemikalienrecht in Deutschland entweder verboten oder nur sehr eingeschränkt (z.B. Eisenbahnschwellen, Freileitungsmasten, etc.) verwendbar. Dies gilt jedoch nicht bei anderen Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, deren Exporte in Deutschland am Markt zu finden sind.
Die Verwendung von Thermoholz (TMT = Thermally Modified Timber) findet auf Spielplätzen zunehmend Anwendung. Das Thermoholz TMT hat jedoch in der Regel eine verringerte Tragfähigkeit und ein verändertes Bruchverhalten gegenüber unbehandeltem Holz. Es fehlen bis dato statistisch abgesicherte Werte für Berechnungen. Die Verwendung von Thermoholz TMT bei Spielplatzgeräten erfordert einen Verwendbarkeitsnachweis. Der kann z.B. erbracht werden durch
DIN EN 1176-1 verlangt eine deutlich lesbare und dauerhaft am Spielpatzgerät angebrachte Kennzeichnung mit Angabe von Hersteller, Gerätekennzeichen, Herstellungsjahr und Normbezug sowie eine Markierung der Grundlinie (Kontrolle der Fundamenthöhen).
Leider zeigte sich in letzter Zeit, dass sich zu sehr auf vorbeugende Holzschutzmaßnahmen verlassen wurde, bzw. die Kontrolle der Spielplätze nur laienhaft vorgenommen wurde, sodass es zu vermeidbaren tödlichen Unfällen kam.
Neben den "vorbeugenden" Maßnahmen sollte vor allem darauf geachtet werden, dass Spielplätze und deren Einrichtungen regelmäßig von sachkundigen Fachleuten auf eventuelle Beschädigungen und noch vorhandene Tauglichkeit untersucht, und vorhandene Schäden sofort behoben werden.
Nach DIN EN 1176-7 sind regelmäßige, unterschiedlich intensive Inspektionen vorgeschrieben.
1. Visuelle Inspektion (Sichtkontrolle)
"Für stark beanspruchte oder duch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich machen" DIN EN 1176 Abs. 6.2
2. Operative Inspektion (Verschleißkontrolle)
"Diese Inspektion sollte alle 1-3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller- Anweisungen vorgenommen werden." DIN EN 1176 Abs. 6.2
3. Jährliche Hauptinspektion (Sicherheitskontrolle)
"In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion" DIN EN 1176 Abs. 6.2
Spezielle Checklisten sind sehr hilfreiche Maßnahmen für eine erfolgreiche Kontrolle. Dennoch sollten Sie daran denken: der Blick eines Fachmanns erkennt mehr und genauer, als es der Laie mit Hilfe einer "Checkliste" je könnte. Mit den folgenden Bildern soll dies anschaulicher belegt werden.
Wir bieten für alle Spielplätze die Inspektionsroutinen nach DIN EN 1176/1177an.
Ein wichtiger Hinweis auf versteckte Schäden im Inneren des verbauten Holzes sind konsolartig aus Ritzen und Rissen auswachsende Fruchtkörper von Blättlingspilzen. An der Unterseite sind Lamellen erkennbar. Dieser Pilz ist ein stets ernst zu nehmendes Indiz für einen (meistens) totalen Schaden an Spielgeräten aus Holz.
Blättlingspilze sind der Hitze der Sonne gewachsen, können lange Trockenperioden überdauern und sind überwiegend versteckt im Holzinneren tätig. Diese schwer erkennnbare Innenholzzerstörung macht seine besondere Gefährlichkeit aus. Überraschende, abrupte Materialbrüche sind sein Schadensbild.
Folgende Normungen und Literaturquellen sind für Holzspielplatzgeräte relevant:
Musterbauordnung (2002) 61 (1) 9c | "Anlagen, die der ...Errichtung von Spielplätzen dienen, ..." sind verfahrensfreie Bauvorhaben. |
DIN EN 1176 Teil 1-7,10-11 | Spielplatzgeräte, Planung, Anlage und Wartung |
DIN 18034 | Spielplätze und Freiräume zum Spielen |
DIN 68800 Teil 3 )* | Holzschutz, vorbeugender chemischer Holzschutz |
DIN 4074 Teil 1 und 2 | Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit |
DIN EN 350 Teil 2 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz |
DIN EN 335 Teil 2 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; Definition der Gefährdungsklassen |
DIN EN 636 | Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Außenbereich |
DIN EN 351 | Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme im Vollholz |
Merkblatt DGfH | Holzschutzmaßnahmen bei Kinderspielplatzeinrichtungen |
Merkblatt DHV | Holz für den Garten, Landschafts- und Spielplatzbau |
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz | Verwertung von Altholz |
Infodienst Holz; R. Marutzky |
Entsorgung von schutzmittelhaltigen Hölzern und Reststoffen |
G. Agde; A. Nagel; J. Richter | Sicherheit auf Kinderspielplätzen, Spielwert und Risiko, sicherheitstechnische Anforderungen |
)* Wichtiger Hinweis: In der DIN 68364 Ausgabe 2003 sind die Resistenzklassen nicht mehr aufgeführt. Im Bauwesen hat die DIN 68364 (1979) noch Bestand. In der DIN 68800-3 (1990) wird im Abschnitt 2.2.2 bis 2.2.4 (Vorliegen fehlender Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen) die Gefährdungsklasse "0" mit den Resistenzklassen der DIN 68364 (1979) definiert. (06.06.2008)