Bei der Kennzeichnung von Spielgeräten wird zwischen Geräten im öffentlichen und privaten Bereich unterschieden.
Geräte für den privaten Bereich müssen den Anforderungen der DIN EN 71 "Sicherheit von Spielzeug" entsprechen. Oft sind sie mit dem TÜV oder GS-Prüfzeichen versehen.
Diese Geräte dürfen nicht im öffentlichen Bereich aufgestellt werden.
Die öffentlich zugänglichen Geräte müssen nach der DIN EN 1176 geprüft und gekennzeichnet sein.
"Das Gerät muss deutlich und dauerhaft und in einer vom Boden gut sichtbaren Position mit mindestens folgenden Angaben gekennzeichnet werde:
a) Name und Adresse des Herstellers oder autorisierten Vertreters;
b) Gerätekennzeichnung und Herstellungsjahr; und
c) Nummer und Datum dieser Europäischen Norm: EN 1176-1:2008" DIN EN 1176-1 Absatz 7.1
Es gibt Geräte, bei denen die Kennzeichnung erst auf den zweiten Blick zu sehen ist. Häufig fehlt die Kennzeichnung ganz.